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»WIE DAS DEUT­SCHE RELIGIONS­RECHT PROGRESSIVE MUSLIM:INNEN BENACHTEILIGT«


Repräsentative Moscheebauten können sich gerade kleinere muslimische Gemeinden oft nicht leisten - und dazu zählen meist auch die progressiven. (Foto: Julius Matuschik)


Der Kampf gegen den Islamismus braucht progressive Muslim:innen. Die gibt es in Deutschland, doch sie tun sich schwer, Moscheegemeinden aufzubauen. Und nicht nur das: Reaktionäre islamische Gruppen können in diesem Land viel einfacher Fuß fassen. Schuld daran ist zum Teil das deutsche Religionsrecht.


In der Debatte um den Islamismus und deren Einfluss auf Moscheen in Deutschland wird immer wieder betont, dass man »einen heimischen Islam« fördern möchte. Einen Islam, der wirklich zu Deutschland »gehört«. Sowohl Politik, als auch Medien sprechen von einem »progressiven und aufgeklärten Islam«, der ein Gegengewicht zu radikal konservativen und extremistischen Kräften darstellen soll.


Zum Anlass der Staatsrede von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron zum islamistischem Terrorismus in Frankreich stimmte »Welt«-Autor Klaus Geiger dem französischen Präsidenten zu und betonte, dass nur ein »aufgeklärter Islam« zu Deutschland und Frankreich gehören könne. Was die Politiker:innen und Medienvertreter:innen aber nicht sagen, ist, wie die Förderung eines solchen Islams in Deutschland aussehen soll. Arne List, Mitgründer des Liberal-Islamischen Bundes, schrieb auf diesem Blog vergangene Woche von einer »islamischen Linken«, die wir beim Kampf gegen den Islamismus nicht übersehen sollten. List hat Recht, wenn er sagt, dass es Deutschland nicht an progressiven, muslimischen Denker:innen fehle. Jene »linken Muslim:innen« haben es hierzulande aber deutlich schwerer sich zu etablieren - hauptsächlich in Bezug auf die Gründung und Finanzierung von Gemeinden.


Zumindest ist das für sie teilweise schwieriger als für - wie List sie nennt - »rechte, islamische« Gruppen. Woran das liegt? Eine zentrale Rolle spielt hierbei das deutsche Religionsrecht.



DER ISLAM HAT KEINE KIR­CHE

Das Religionsrecht in Deutschland ist maßgeblich vom Verhältnis des Staates zum Christentum geprägt. Deutschland hat keine Staatskirche. Ein streng laizistisches Modell, das Religion und Staat strikt trennt, existiert hier aber auch nicht. Das deutsche Religionsrecht lässt sich am Besten im Sinne einer Kooperation von Staat und Kirche erklären. Jene Zusammenarbeit findet z.B. innerhalb von Ethik-Kommissionen und Rundfunkräten öffentlich-rechtlicher Sender statt. In beiden sind Vertreter der Kirchen präsent. Kirchen nehmen auch eine beratende Funktion für Bundestagsausschüsse ein.


Die Trennung zwischen Religion und Staat zeigt sich darin, dass Religionsgemeinschaften keine staatlichen Aufgaben wahrnehmen und der Staat umgekehrt keine religiösen. Wer bis hierhin aufmerksam gelesen hat, wird gemerkt haben, dass der Staat hierbei immer von einer »Kirche« ausgeht: Von einer Institution, die eine Religion und ihre Anhänger offiziell vertritt und sich eigenständig verwaltet. Das Konzept einer Kirche ist dem Islam, vor allem dem sunnitischen, jedoch unbekannt. In den meisten mehrheitlich muslimischen Ländern sind für die Organisation von Religion staatliche Organe wie Ministerien zuständig. Selbst in der laizistischen Türkei ist das so. Eine Partnerschaft wie in Deutschland existiert nicht, da es keine wirklichen »Partner« gibt. In Bezug auf die Situation des Islams in Deutschland stellt dies ein Problem dar. Der Staat braucht Partner:innen. Wenn es im Islam nun aber keine traditionellen Institutionen gibt, die diese Rolle übernehmen könnten, wer tut es dann?



ISLA­MIST:INNEN PRO­FI­TIEREN VON DEN DEUT­SCHEN STRUKTUREN

Nicht jede:r kommt als Partner:in in Frage. Bevorzugt arbeitet der deutsche Staat mit Gemeinden zusammen, die eine große Gemeinde von Gläubigen vertreten und somit als repräsentativer gelten. Ergo bedarf es einer gewissen Mitgliedergröße und etablierten Strukturen. Und es braucht Selbstständigkeit, vor allem im Sinne der Finanzierung. Der deutsche Staat kann im Sinne seiner im Grundgesetz verankerten Neutralität nicht einfach religiöse Vereinigungen finanziell unterstützen. Die Kirchen in Deutschland sind Jahrhunderte alte, kulturell und sozial fest verankerte Organisationen, welche teilweise international tätig sind. Die größten muslimischen Verbände hierzulande sind nicht einmal fünfzig Jahre alt. Wer ist also in Deutschland in der Lage Muslim:innen in großer Anzahl zu vertreten und ihnen die nötige religiöse Versorgung zu bieten? Wer hat die Ressourcen dafür?


Da wäre zum einen der türkische Verband DITIB, der dem türkischen Präsidium für religiöse Angelegenheiten untersteht. DITIB bezieht seine Imame aus der Türkei, welche auch vom dortigen Staat bezahlt werden. Der Einfluss der türkischen Regierung auf DITIB-Moscheen in Deutschland ist daher evident. Ein anderes Beispiel sind die islamistischen Muslimbrüder. Die ersten Muslimbrüder erreichten Europa in den Fünfziger- und Sechzigerjahren des 20. Jahrhunderts.


Es waren häufig junge Studenten, die vor dem Nasser-Regime in Ägypten flohen. Die Muslimbrüder brachten die Erfahrung mit sich, Organisationen aufzubauen und sie konnten auf ein breites Netz an finanziellen Förderern im Ausland zurückgreifen (hauptsächlich in den Golfstaaten). Vom hiesigen Religionsrecht profitieren also staatlich unterstützte Vereine aus der Türkei, Saudi-Arabien oder dem Iran. Und es profitieren Ableger von Organisationen, die international gut vernetzt sind. Das sind eher nicht kleine, progressive Bewegungen - sondern islamistische Gruppen wie die Muslimbrüder.



WARUM DIE MOSCHEE­STEUER KEINE LÖ­SUNG IST

In einer Berliner Moschee: Um Spenden wird gebeten. (Fotos: Julius Matuschik)


Mit Blick auf die Finanzierung hiesiger Moscheegemeinden aus dem Ausland haben Politiker:innen in den letzten Jahren den Vorschlag einer »Moscheesteuer« ins Spiel gebracht - angelehnt an die Kirchensteuer. Grundgedanke ist, dass muslimische Gemeinden sich wie Kirchen über Steuereinnahmen von ihren Mitgliedern finanzieren und somit nicht mehr auf Unterstützung aus dem Ausland angewiesen sind. Was sich auf den ersten Blick nach einer guten Lösung anhört, birgt jedoch einige Probleme: Erstens können muslimische Gemeinden nicht einfach Steuern erheben. Sie müssen erst den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangen und dafür gibt es Bedingungen: Sie müssen feste Organisationsstrukturen und Mitgliederzahlen nachweisen können sowie eine gute, finanzielle Ausstattung. Sie sollten außerdem mindestens dreißig Jahre in Deutschland tätig sein. Relativ junge Vereinigungen sind also schon einmal vom Tisch.


Zweitens bietet der Körperschaftsstatus lediglich das Recht, Steuern zu erheben. Man muss dieses Recht nicht wahrnehmen. In Bezug auf muslimische Gemeinden macht es wenig Sinn, Steuern zu erheben. Kirchen nehmen Steuern von ihren Mitgliedern. Um diesen Steuern zu entgehen, muss man aus der Kirche austreten und dies hat Folgen. Viele wichtige Sakramente wie Bestattung und Eheschließung sind entweder nur noch erschwert oder gar nicht mehr möglich. Im Islam sind die Strukturen deutlich lockerer: Man braucht keine Mitgliedschaft, um die essentiellen Aspekte des religiösen Lebens wahrzunehmen. Zwar erhalten auch muslimische Gemeinden Beitragszahlungen von ihren Mitgliedern. Dabei handelt es sich in der Regel aber nur um die engagiertesten Gläubigen. Viele Besucher:innen einer Moschee sind keine festen Mitglieder. Steuern sind daher weder eine realistische Einnahmequelle für viele Moscheen noch sind sie Garant für geringeren Einfluss aus dem Ausland.



ES BRAUCHT EINE REFORM

Wie sieht es nun mit progressiven muslimischen Vereinen aus? Auf staatliche Unterstützung können sie nicht hoffen – weder aus dem Ausland noch vom deutschen Staat. Auch Mitgliederbeiträge reichen wegen der bereits genannten Gründe nicht aus. Sie sind fast ausschließlich auf Spenden und Netzwerke angewiesen.


Dieses Problem scheint in der ganzen Debatte rund um Islamismus, liberalen Islam und Einfluss aus dem Ausland unterzugehen. Medienvertreter:innen und Politiker:innen reden viel davon, wie sehr es einen »aufgeklärten Islam« bräuchte, scheinen sich aber nie die Frage zu stellen, ob die deutschen Strukturen so einen Islam überhaupt begünstigen. Das deutsche Religionsrecht ist veraltet. Es ist auf das Christentum ausgelegt und ist schlicht nicht geeignet, um mit dem Islam richtig umzugehen. Wenn wir vom Kampf gegen Islamismus und der Förderung eines »aufgeklärten Islams« sprechen, dann müssen wir uns auch mit der Reformierung und Anpassung des deutschen Religionsrechts befassen.


Einige Schritte in diese Richtung geht Deutschland schon. Die Gründung von mehr Lehrstühlen für islamische Theologie an deutschen Hochschulen ist ein guter Anfang, denn wir brauchen mehr Imame aus Deutschland. Aber die Gründung von progressiven Moscheegemeinen ist in Deutschland noch immer viel zu schwierig. Der Staat sollte die Strukturen schaffen, um das leichter möglich zu machen.


Die Beiträge auf BLIQ geben nicht zwingend die Meinung der Neuen deutsche Medienmacher*innen oder der BLIQ-Redaktion wieder.



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